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Kriterienkatlog zur Produktauswahl

Präambel:

Alle Produkte die die VenA eG in den Vertrieb nimmt müssen dem §2 Abs. 3 der Satzung genügen.

Dieser Punkt der Satzung kann nur unter sehr restriktiven Bedingungen verändert werden. Es ist Aufgabe des Produktmanagers den Nachweis zu erbringen, dass das Produkt den Satzungsanforderungen entspricht, bevor er das Produkt dem Vorstand zur Aufnahme in das Produktportfolio  vorschlägt. Darüber hinaus sollte das Produkt funktionieren, im Sinne vor Einhaltung der zugesagten Renditen und Rückzahlungen. Auch hier liegt die Verantwortung beim Produktmanager. Grundlage für die Prüfung, ob ein Produkt den vorstehenden Anforderungen genügt, ist der nachfolgende Kriterienkatalog. Dieser Kriterienkatalog enthält Kriterien, die bestimmte Produkte von vorn herein ausschließen, dies sind NO-GO Kriterien. Parallel gibt’s es Kriterien, die ein Produkt besonders geeignet erscheinen lassen. Als Folge enthält dieser Katalog sowohl negativ als auch positiv Kriterien.

Begriffsdefinition

Was ist nachhaltiges Investment?

Das magische Viereck der Geldanlage                                           


Hinter allem steckt eine Annahme

Ein Unternehmen, das

verantwortungsvoll mit den natürlichen Ressourcen (Energie, Wasser, Klima, Boden)

und seinen Mitarbeitern, Kunden, Zulieferern, Investoren, Anwohnern (Stakeholder vs Shareholder-Orientierung) umgeht

ist langfristig erfolgreich.

Nachhaltiges Wirtschaften wird damit zur Risikovorsorge und zum Prinzip eines verantwortlichen Geschäftsmodells.

Nachhaltiges Wirtschaften ist kein Altruismus und kein Spenden für soziale Zwecke.

Environment Social Governance (ESG)

ESG ist die englische Abkürzung für „Environment Social Governance“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Begriff ist international in Unternehmen als auch in der Finanzwelt etabliert, um auszudrücken, ob und wie bei Entscheidungen von Unternehmen und der unternehmerischen Praxis sowie bei Firmenanalysen von Finanzdienstleistern ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte sowie die Art der Unternehmensführung beachtet beziehungsweise bewertet werden.

Der Kapitalmarkt hat eine große Bedeutung für nachhaltiges Wirtschaften. Akteure auf dem Kapitalmarkt können die Verbreitung des Konzepts ökologisch, sozial und ethisch verantwortlichen Wirtschaftens in Unternehmen direkt und indirekt fördern - oder auch behindern durch pur an herkömmlichen Finanzkennzahlen orientierte Analysen und Anlageauswahl.
Entscheidender Ansatzpunkt ist, dass Kapitaleigner, Kapitalgeber und Vermögensverwalter einen Einfluss darauf haben (können), wie ihre Gelder oder ihr Eigentum angelegt und eingesetzt werden. Als Finanziers der Wirtschaft haben sie kräftige Hebel in der Hand, um die Art des Wirtschaftens zu beeinflussen. Ob und wie Anleger, Vermögensverwalter und Banken diese Hebel nutzen, hängt maßgeblich von ihrer jeweiligen Sicht und Beurteilung regionaler und globaler Herausforderungen ab sowie ihrer Einschätzung, welche Bedeutung dies für ihre Geld- und Kapitalanlagen hat. Die Beurteilung ist insbesondere eine Frage, ob Anleger einen kurz- oder langfristigen Zeithorizont haben.

NO-GO (Ausschluss-)Kriterien


Branchen, Unternehmen oder Beteiligungsformen (Private Equity-Fonds, Zertifikate, etc.) die sich mit der Herstellung und dem Handel von

  •   Rüstung
  •    Rüstungszulieferung, Rüstungsgüter
  •    Waffen, Streumunition, Munition
  •   Kernenergie
  •    Lebensmittelspekulation
  •    Chlor- und Agrochemie
  •    Genmanipulation
  •    Biozide
  •    Alkohol,
  •   Tabak,
  •   ethisch fragwürdiges Handeln von Unternehmen wie
  •       Ausbeuterische Kinderarbeit,  Zwangsarbeit,
  •       Diskriminierung von Frauen und Minderheiten,
  •       Korruption, nachgewiesene (schwere) Manipulation der Geschäfte
  •       Unterbinden gewerkschaftlicher Tätigkeit,
  •       Gefährdung menschlicher Gesundheit,
  •       unzureichende soziale Absicherung der Mitarbeiter,
  •       Geschäftsbeziehungen zu Ländern, in denen gegen die                                     Menschenrechte verstoßen wird; 
  •       Behinderung nachhaltigen Wirtschaftens,
  •       Raubbau natürlicher Ressourcen,
  •       Tierversuche (vermeidbare),
  •       umweltschädliche Aktivitäten und Produkte,
  •       mangelnde Bereitschaft zur Kommunikation wesentlicher gesundheits- und         umweltbezogener Kennzahlen
  •       Kapitalbeteiligung an Unternehmen, die von Negativkriterien betroffen        sind
  •  Glücksspiel,
  •  Pornographie

werden nicht zum Vertrieb innerhalb der VenA  eG zugelassen.

Dies gilt auch für Beteiligungen an derartigen Unternehmen.

Der Produktmanager und / oder der Emittent muss in einer Erklärung dies bestätigen. Ein nachträglicher Nachweis eines Verstoßes gegen diese Kriterien führt zur sofortigen Kündigung der bestehenden Vertriebsvereinbarung. Angearbeitete Verträge werden rückabgewickelt.

Positiv Kriterien

Beispiele für Positivkriterien sind

Übergreifendes

  • Staaten und Unternehmen, die sich erfolgreich für eine nachhaltige Entwicklung,      für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der natürlichen      Lebensgrundlagen einsetzen;
  • Produkte und Dienstleistungen, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme leisten;
  • Dienstleistungen, die umwelt- und sozialverträgliches Wirtschaften fördern;
  • Engagement über nationale und internationale Standards hinaus
  • Förderung des fairen Handels mit der 3. Welt;
  • Förderung regionaler Kreisläufe

Umwelt & Soziales

  • Vorreiter hinsichtlich umwelt- und sozialverträglicher Produkte sowie Produktions- und Absatzprozesse;
  • langlebige, reparaturfreundliche und umweltverträgliche Verbrauchsgüter;
  • Umwelttechnologische Führerschaft (z.B. bei Wasseraufbereitung, Recycling Prozesse, ressourcenleichten Produkten, Energieeffizienten Produkten);
  • Vorreiter hinsichtlich sozialer Aspekte der Wertschöpfungskette;
  • besonders gute Arbeitsplatzbedingungen,
  • Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung
  • Ressourcenschonung      :

               sehr niedriger Energieverbrauch (v.a. fossiler Energieträger);                starker       Einsatz erneuerbare Energien;

  • Senkung       des Verbrauchs bzw. sehr niedriger Verbrauch anderer Ressourcen (Wasser,       natürliche Rohstoffe; Anwendung von Substitutionstechnologien);
  • Aktivitäten       zum Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität);
  • Nahrungsmittel       aus ökologischem Anbau;
  • geringe       Werte bei Umweltverschmutzung;
  • Technologien       zur Sanierung oder Verringerung von Umweltschäden
  • medizinische      Produkte & Dienstleistungen zur Gesundheitsvorsorge

  • Corporate Governance

  • besonders  demokratische Unternehmensstrukturen
  • besonders      verbraucherfreundliche, transparente Unternehmenspolitik
  • Einführung      von Sozial- und Umweltmanagementsystemen
  • Berichterstattung       zu sozialen Belangen der Geschäftstätigkeit
  • Transparenter      Umgang mit Anspruchsgruppe
  • Grundsätze      vorsichtiger Unternehmensführung
  • Leitbild       zur verantwortlichen Unternehmensführung 
  • Veröffentlichung       von Vorstandsgehältern
          
          

Anforderungen an den Emittenten

Der Emittent oder Produktgeber muss den Nachweis erbringen, dass er Grundsätze vorsichtiger Unternehmensführung pflegt. Als Nachweiskriterien gelten

  • Handelsregisterauszug

                Aus dem Handelsregisterauszug gehen hervor:

·         Gesellschaftsform

·         Sitz der Gesellschaft

·         Handelnden Personen

·         Gewerbliche (Behördliche) Genehmigungen

Beim Sitz der Gesellschaft sind inländische oder europäische Gesellschaften, da sie deutschem und /oder EU- Recht unterworfen sind, zu bevorzugen. Der Produktmanager bewertet anhand des Sitzes der Gesellschaft Auswirkungen auf den möglichen Finanzvertrieb. Dabei berücksichtigt der Produktmanager die vorstehenden positiv und NO-GO Kriterien.

Gesellschaftsform

Der Emittent legt die Zusammensetzung(Eigentumsverhältnisse) der Gesellschaftsform offen, oder wie bei der eG stellt der Emittent die letzten Prüfungsberichte bereit.

Bilanzen

Hier sollten die letzten drei Bilanzen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, z.B. bei Neugründungen, so müssen die aktuelle BWA und der Businessplan zur Verfügung stehen. Ziel ist es, herauszufinden ob das Unternehmen wirtschaftlich auf gesunden Beinen steht oder sich stellen lässt.

Bei den Unterlagen ist auch der Veröffentlichungszeitpunkt wichtig. Liegt die Bilanz bis zum Mai des Folgejahres vor, ist dies positiver zu bewerten als wenn eine Bilanz erst zum Jahresende veröffentlicht wird. Aus der Bilanz müssen die

  •   

    Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Lagebericht
  • Firmenverflechtungen
  • Organigramm

hervorgehen.

Der Produktmanager fügt die veröffentlichen Dokumente dem Produktaufnahmeantrag bei.


Vita der handelnden Personen

Der Emittent stellt für die handelnden Personen die Vita bereit oder hat diese veröffentlicht (auf seiner Homepage). Aus der Vita müssen die bisherige Tätigkeit und der heutige Verantwortungsbereich hervorgehen. Hierbei spielen Aspekte wie Integrität, Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit eine wesentliche Rolle. Die handelnden Personen sind der Schlüssel zum Erfolg eines Investments. Darüber hinaus hat der Produktmanager sich persönlich mit den handelnden Personen auseinandergesetzt und kennt die Personen. D

Anforderungen an das Anlageprodukt

Der Emittent oder Produktgeber stellt sein Anlageprodukt so vor, dass der Produktmanager folgende Kriterien prüfen kann:

1.    Was macht der Emittent mit dem bereitgestellten Geld

  • Welche Absatzmöglichkeiten bietet das Endprodukt
  • Wo bestehen bereits Referenzen
  • Welche Positivkriterien erfüllt das (End)Produkt
  • Gesellschaftliche und soziale Aspekte
  • Ökologischer Nutzen

2.    Welche Anlageform(en) stellt der Emittent bereit

  • Prüfung der gewerberechtlichen Genehmigungen für den Vertrieb
  • Welche Sicherheiten hat der Anleger
  • Wie lange bewegt sich der Emittent bereits auf dem Markt (Trackrecord)

3.    Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten für Vertrieb und VenA aus

  • Marktübliche Provisionsregelung
  • Overheadregelung
  • Einmalprovision und / oder Bestandsprovision

Der Produktmanager erstellt eine schriftliche Stellungnahme zum Anlageprodukt, das die vorstehenden Fragen beantwortet. Dies Stellungnahme ist die Grundlage zur Aufnahme des Anlageproduktes in den Vertrieb der VenA eG.    

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